1938 prüfte das Amt die Frage, ob die Verpflichtung zur Stellung eines Spitzenhauses und von Polizeigefängnissen eventuell auf die Gemeinde Verl übernommen werden sollte. In diesem Falle hätten die Eigentumsverhältnisse zwischen dem Amt Verl und der Gemeinde Verl geregelt werden müssen. Es war außerdem geplant, das Gebäude mit Grundstück als Austauschobjekt der Gemeinde Verl zu verwenden, um später das Feuerwehrgerätehaus – einschließlich einer Wohnung und der Polizeigefängnisse – auf einem anderen geeigneten Platz neu zu errichten. Dafür musste klar sein, welcher Erlös aus dem Spritzenhaus mit Grundstück erzielt werden konnte. Es wurde zunächst eine entsprechende Anzeige veröffentlicht, außerdem wurde die Absicht am Sonntag in den Kirchen im Amtsbezirk Verl verlesen.
Zum 1. November 1938 wurde die Wohnung im Spritzenhaus Verl Nr. 163 an den Maurer Johann Busche vermietet. Der Familie Busche gehörten neun Kinder unter 14 Jahren an. Der Volksmund nannte das Spritzenhaus fortan »Café Busche«, weil im Gebäude die Zellen für vorübergehend in Gewahrsam genommene Personen waren, die dort »einkehrten«.
Die Absicht, das Spritzenhaus zu verkaufen und mit dem Erlös ein Spritzenhaus an anderer Stelle zu errichten, bestand nicht mehr. Denn der neue Bebauungsplan für Verl würde bei seiner Umsetzung den Abbruch des Spritzenhauses erforderlich machen.