Information: Blaulicht und Martinshorn
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Blaulicht und Martinshorn
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Auf der Anfahrt zu einem Notfall entscheidet nicht der Fahrer über den Einsatz von Blaulicht und Martinshorn. Die Entscheidung trifft der Leitstellendisponent, der den Notruf entgegen genommen hat nach seiner Einschätzung der Notfallsituation.
Ist der Patient im Fahrzeug, liegt die Entscheidung hierüber bei dem betreuenden Rettungsassistenten oder Notarzt. Gründe für den Einsatz von Blaulicht und Horn im Rettungsdienst sind immer Situationen, in denen das Leben oder die Gesundheit eines
Menschen akut gefährdet sind. Für unbeteiligte Mitmenschen entstehen häufig nicht nachvollziehbare Situationen, wenn plötzlich ein Rettungswagen eine bis dahin normale Fahrt mit Alarm fortsetzt, oder aus voller Alarmfahrt plötzlich Blaulicht und Horn
abstellt.
Ursache hierfür können sein, dass wie im ersten Fall durch einen erneuten Notruf bei der Leitstelle eine Verschlechterung der Lage mitgeteilt wird und der Leitstellendisponent über Funk den Fahrer des Rettungswagens dazu auffordert, die Fahrt nun mit
"Einsatzmitteln" fortzusetzen.
Im zweiten Fall könnte ein bereits eingetroffener Arzt der Leitstelle mitgeteilt haben, dass sich die Situation des Patienten doch nicht als so bedrohlich darstellt. Fahrten mit "Einsatzmitteln" stellen insbesondere für das Rettungsdienstpersonal ein besonderes
Gefahrenpotenzial dar. Das Unfallrisiko ist statistisch gesehen bezüglich Sachschäden 17 mal höher und hinsichtlich Unfällen mit Personenschäden 4 mal höher als bei normalen Fahrten.