Häufig wird der Begriff "Notarzt" mit "(kassen-)ärztlichem Notdienst" verwechselt. Das führt möglicherweise dazu, dass für verhältnismäßig harmlose Erkrankungen plötzlich statt eines "normalen" Arztes der "Blaulichtdoktor" und ein Rettungswagen vor der Tür stehen.
Abgesehen von der riskanten Einsatzfahrt (siehe Blaulicht und Martinshorn) ist der Notarzt nicht für Krankschreibungen zuständig und kann auch keine Rezepte ausstellen. Der Notarzt des Rettungsdienstes ist ein Arzt, bei lebensbedrohlichen Erkrankungen (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, bewusstlose Person) und bei schweren Unfällen mit einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) oder Rettungshubschrauber (RTH) zum Einsatz kommt.
Wenn Sie einen Notarzt benötigen, wählen Sie die Rufnummer
112.
Beim kassenärztlichen Notdienst handelt es sich um einen (Haus-)Arzt, der mittwochs von 13:00 Uhr bis donnerstags 7:00 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen Hausbesuche durchführt. In den sonstigen Zeiten außerhalb der regulären Sprechstunden sollte der Hausarzt erreichbar sein, es sei denn, es ist ein sogenannter "kollegialer Vertretungs-
dienst" eingerichtet (Bandansage Praxistelefon).
Die Rufnummer des kassenärztlichen Notdienstes (z.B. als Vertretung für Ihren Hausarzt) entnehmen sie bitte Ihrer regionalen Tageszeitung oder erfragen diese unter der Rufnummer (ohne Vorwahl) 19292.