Lagerfeuer (Osterfeuer)
Osterfeuer dürfen nicht fur die Abfallbeseitigung missbraucht werden. Verbrannt werden darf nur der im Rahmen des jährlichen Pflanzenschnitts anfallende Baum- und Strauchschnitt oder Reisig. Für Osterfeuer darf nur trockenes Ast-, Spalt- oder Schnittholz verwendet werden, das nicht mit Schutzanstrichen oder Imprägnierungen behandelt wurde. Das Feuer darf auf keinen Fall zur Beseitigung von sonstigen Abfällen, wie z. B. Haus- und Sperrmüll, Reifen, Plastikabfällen und ähnlichen Materialien, genutzt werden. Auch das Verbrennen von Laub ist unzulässig.
Große Reisighaufen sind ein idealer Lebensraum fur Kleintiere. Kafer, Wildbienen, Kroten, Kleinvogel, Igel und Wiesel sind nur einige Arten, die hier ein vermeintlich sicheres Versteck finden. Damit die Tiere Gelegenheit zur Flucht haben, muss das Brennmaterial am Tag vor dem Abbrennen oder an am Tag des Abbrennens selbst noch einmal umgeschichtet werden, zugleich können dabei ungeeignete Stoffe noch aussortiert werden.
Hinweis: Um einen Überblick uber Zeitpunkt, Lage und Ausmaß des beabsichtigten Feuers zu erhalten sind die Osterfeuer unter Nennung eines (volljährigen) Verantwortlichen beim Fachbereich Sicherheit / Ordnung der Gemeinde Verl zu melden. Die Anmeldung ist kostenlos und kann owohl telefonisch als auch schriftlich erfolgen
(siehe auch angehängte Datei)
Folgende Tipps sollten beachtet werden:
- Bevor der Haufen dann angezündet wird, ist darauf zu achten, dass die Mindestabstande zwischen der Feuerstelle und dem nächsten Gebäude von 100 Metern, 15 Meter von Geholzbeständen und Gewässern, 50 Meter von öffentlichen Verkehrsflächen und 10 Meter von Wirtschaftswegen eingehalten werden.
- Beim Anzünden dürfen keinesfalls flüssige Brennstoffe, wie z. B. Benzin oder Öl verwendet werden, da diese Stoffe bei unsachgemäßer Handhabung nicht nur gefährlich sind, sondern auch zu einer Verschmutzung von Böden und Grundwasser führen können.
- Auch ist unbedingt die Windrichtung zu beachten: das Feuer darf nur so abgebrannt werden, dass nicht durch Rauch oder Funkenflug Personen oder benachbarte Grundstücke gefährdet werden.
- Eine erwachsene Aufsichtsperson muss ständig anwesend sein.
- Von dem Lagerfeuer darf keine unmittelbare Brandgefahr für die Umgebung ausgehen. Die Feuerstelle ist gegebenenfalls mit nichtbrennbaren Materialien gegen die Gefahr einer unkontrollierten Ausbreitung einzufassen.
- Zur Beseitigung einer eventuellen Brandausbreitung sind im Bereich des Lagerfeuers ausreichende und geeignete Löschmittel bzw. Löschgerate bereitzuhalten. Dies können sein: Eimer mit Wasser, angeschlossene Garten-Wasserschläuche, geeignete Feuerlöscher etc.
- Ist das Brennmaterial schließlich zu Asche verbrannt, ist die restliche Glut zu löschen und gegen Funkenflug mit Erde abzudecken.
Bitte denken Sie daran:
Jeder, der ein Lagerfeuer entzündet oder betreibt, ist für die Folgen bei einem eventuellen Brandschaden verantwortlich!
Allgemein gilt:
Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einer unkontrollierten Brandausbreitung kommen, scheuen Sie sich nicht, Feuerwehr und Rettungsdienst über den Notruf
112 zu alarmieren.
Wenn es zu einem Unfall mit Brandverletzungen gekommen ist, so sorgen Sie dafur, dass die Verbrennung schnellstmöglich und für mindestens 15 Minuten mit großen Mengen Wasser gekühlt wird. Alarmieren Sie umgehend den Rettungsdienst über den Notruf
112.