Brandschutztipp: Lagerfeuer

Hinweise zum Umgang mit Lagerfeuern (auch Osterfeuer)

Hinweise zum Umgang mit Lagerfeuern (auch Osterfeuer) (ausführliche Information als PDF-Dokument)
Osterfeueranmeldung (Formular: Mitteilung über das Abbrennen eines Osterfeuers als PDF-Dokument)
Seite der Gemeinde Verl zu diesem Thema

Lagerfeuer (Osterfeuer)

Osterfeuer dürfen nicht fur die Abfallbeseitigung missbraucht werden. Verbrannt werden darf nur der im Rahmen des jährlichen Pflanzenschnitts anfallende Baum- und Strauchschnitt oder Reisig. Für Osterfeuer darf nur trockenes Ast-, Spalt- oder Schnittholz verwendet werden, das nicht mit Schutzanstrichen oder Imprägnierungen behandelt wurde. Das Feuer darf auf keinen Fall zur Beseitigung von sonstigen Abfällen, wie z. B. Haus- und Sperrmüll, Reifen, Plastikabfällen und ähnlichen Materialien, genutzt werden. Auch das Verbrennen von Laub ist unzulässig.

Große Reisighaufen sind ein idealer Lebensraum fur Kleintiere. Kafer, Wildbienen, Kroten, Kleinvogel, Igel und Wiesel sind nur einige Arten, die hier ein vermeintlich sicheres Versteck finden. Damit die Tiere Gelegenheit zur Flucht haben, muss das Brennmaterial am Tag vor dem Abbrennen oder an am Tag des Abbrennens selbst noch einmal umgeschichtet werden, zugleich können dabei ungeeignete Stoffe noch aussortiert werden.

Hinweis: Um einen Überblick uber Zeitpunkt, Lage und Ausmaß des beabsichtigten Feuers zu erhalten sind die Osterfeuer unter Nennung eines (volljährigen) Verantwortlichen beim Fachbereich Sicherheit / Ordnung der Gemeinde Verl zu melden. Die Anmeldung ist kostenlos und kann owohl telefonisch als auch schriftlich erfolgen (siehe auch angehängte Datei)

Folgende Tipps sollten beachtet werden: Bitte denken Sie daran:
Jeder, der ein Lagerfeuer entzündet oder betreibt, ist für die Folgen bei einem eventuellen Brandschaden verantwortlich!


Allgemein gilt:

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einer unkontrollierten Brandausbreitung kommen, scheuen Sie sich nicht, Feuerwehr und Rettungsdienst über den Notruf 112 zu alarmieren.

Wenn es zu einem Unfall mit Brandverletzungen gekommen ist, so sorgen Sie dafur, dass die Verbrennung schnellstmöglich und für mindestens 15 Minuten mit großen Mengen Wasser gekühlt wird. Alarmieren Sie umgehend den Rettungsdienst über den Notruf 112.