Der Amtsfeuerwehrverband Verl

Harald Tenge
Amtsbrandmeister vom 1933 - 1936
Feuerwehr Schloß Holte

Die Amtsvertretung Verl beschloss am 15. September 1933 die Gründung eines Amtsfeuerwehrverbandes. Alle Feuerwehrangelegenheiten gingen damit auf das Amt Verl über.

Die Gründung des Amtsfeuerwehrverbandes wurde mit einem Stiftungsfest in der Schützenhalle Verl gefeiert.

Nachträglich erhielt dabei die Motorspritze der Freiwilligen Feuerwehr Verl noch eine Weihe.

Erster Amtsbrandmeister wurde Harald Tenge von der Freiwilligen Feuerwehr Schloß Holte.

Das alte Amt Verl, 1838 noch als »Canton« ins Leben gerufen, umfasste die fünf politisch selbständigen Gemeinden Verl, Bornholte, Sende, Liemke (Schloß Holte) und Österwiehe.

Im Jahr 1910 hatte sich in Kaunitz eine Freiwillige Feuerwehr für Österwiehe und Liemke gebildet, 1913 folgte die Freiwillige Feuerwehr für die Gemeinden Verl, Bornholte und Sende. Die Freiwillige Feuerwehr Schloß Holte entstand 1927.

Die Freiwilligen Feuerwehren waren als Zusammenschlüsse von Privatpersonen Vereinen gleich. Da die Gemeinden für den Feuerschutz zuständig waren, unterstützten sie die Freiwilligen Feuerwehren finanziell. Die Gemeindekassen verwaltete das Amt.

Am 15. September 1933 beschloss die Amtsvertretung eine Veränderung. Über ihre Sitzung an diesem Tag heißt es im Protokollbuch:

»1. Übernahme der Feuerlöschangelegenheiten auf das Amt: Die Amtsvertretung beschließt nach Vortrag des Herrn Bürgermeister, das Feuerlöschwesen als Amtsangelegenheit zu erklären. Der Amtsbezirk Verl bildet einen Amtsfeuerlöschverband.

Rechnungsmäßig sollen die Einnahmen und Ausgaben des Feuerlöschverbandes vorläufig noch wie bisher über die Gemeindekassen laufen.

Ab 1. April 1934 werden die Einnahmen und Ausgaben auf besonderen Titel des Amtsetats übernommen. Der Zuschuss zum Feuerlöschwesen geht in der allgemeinen Amtsumlage auf.

Die Feuerlöschgeräte der Feuerwehren mit Ausnahme der Verler Handspritze nebst Zubringer gehen ohne Gegenleistung in das Eigentum des Amtes über. Die alte Handdruckspritze des
Feuerlöschverbandes Verl-Bornholte-Sende wird zu einem noch zu vereinbarenden Preis übernommen, sofern sie nicht günstig verkauft werden kann. Die von den bisherigen Feuerlöschverbänden noch zu tilgenden Darlehen bleiben von dieser Regelung unberührt, d.h. sie müssen von den betreffenden Gemeinden nach der bisherigen Regelung getilgt werden. Die weitere Ausführung des Beschlusses in technischer Hinsicht übernimmt der Bürgermeister«.

Der Amtsfeuerwehrverband Verl entstand demnach an diesem Tag, als »Amtsfeuerlöschverband«. Leider ist der Vortrag des Amtsbürgermeisters Lükewille nicht überliefert, so dass über den Anlass seiner Gründung nur Vermutungen angestellt werden können: Sollte die Verwaltung der Geldangelegenheiten vereinfacht werden, indem zukünftig ein einziger Titel gebildet wurde und nicht mehr fünf Gemeindekassen beteiligt waren? Vielleicht wollte man auch die Förderung der
Wehren gleichmäßiger gestalten, indem man sie von den finanziell unterschiedlich leistungsfähigen Gemeinden unabhängig machte.

Das Preußische Gesetz vom 15. Dezember 1933 unterstellte das Feuerlöschwesen dem Ortspolizeiverwalter – dies war in Verl der »Amtsbürgermeister als Ortspolizeibehörde«. Die Freiwilligen Feuerwehren waren nun »Feuerlöschpolizei« und damit nicht mehr an die kommunale Verwaltung, sondern an den staatlichen Polizeiapparat gebunden.

Sie hätten dennoch – wenn auch unter strengerer Aufsicht – wie bisher als Vereine weiter bestehen können. In einem Runderlass des Preußischen Ministers des Inneren vom 22. Dezember desselben Jahres heißt es jedoch: »Es ist dahin zu wirken, dass in den Ortspolizei-Bezirken, in denen zur Zeit mehrere Freiwillige Feuerwehren vorhanden sind, durch Zusammenfassung der bisher bestehenden mehreren Freiwilligen Feuerwehren ein einheitlicher Feuerwehrverein mit örtlichen Löschzügen gebildet wird.«

Die Freiwilligen Feuerwehren im Ortspolizeibezirk Amt Verl entsprachen dieser Empfehlung und lösten sich am 2. März 1934 auf. Nun bestand als Körperschaft nur noch der Amtsfeuerlöschverband mit einer aus vier Halblöschzügen bestehenden Amtsfeuerwehr: Halblöschzug 1 und 2 in Verl, Halblöschzug 3 in Kaunitz und Halblöschzug 4 in Schloß Holte. 

Stefan Pagenkemper
Amtsbrandmeister von 1936 - 1945
Feuerwehr Kaunitz
Josef Kammertöns
Amtsbrandmeister von 1948 - 1959
Feuerwehr Verl

Das Reichsgesetz über das Feuerlöschwesen vom 23. November 1938 bestimmte die Auflösung der von den Freiwilligen Feuerwehren gebildeten Verbände und Vereine. An ihre Stelle sollte eine nach Löscheinheiten gebildete, auf Adolf Hitler vereidigte Hilfspolizeitruppe treten.

Nach einem Runderlass des Reichsministers des Inneren vom 23. November des folgenden Jahres 1939 blieben aber bereits bestehende Feuerlöschverbände aufrechterhalten, wenn es sich dabei um Zweckverbände handelte. In einem Zweckverband schließen sich Gemeinden zu einer Körperschaft öffentlichen Rechts zusammen, um eine bestimmte Aufgabe – wie den Feuerschutz – zu erfüllen. Nach Ansicht des Amtsbürgermeisters Lükewille erfüllte der Amtsfeuerwehrverband
diese Bedingung und er befand, dass nichts mehr zu veranlassen sei.

Rudolf Obermeier
Amtsbrandmeister von 1960 - 1968
Feuerwehr Schloß Holte
Alois Pagenkemper
Amtsbrandmeister von 1968 - 1969
Feuerwehr Kaunitz

Nach dem Ende des Krieges sammelten sich die Freiwilligen Feuerwehren Verl, Kaunitz und Schloß Holte neu und bildeten wiederum die Löschzüge der Amtsfeuerwehr. Auch wenn sich nun die Gemeinden wieder stärker selbst an der Finanzierung der Feuerlöschaufgaben beteiligten, bestand der Amtsfeuerwehrverband weiter bis zum Erlöschen des Amtes Verl am 31. Dezember 1969. Dies bedeutete auch das Ende der Amtsfeuerwehr des Amtes Verl.

An ihrer Stelle unterhält die am 1. Januar 1970 neu gebildete Gemeinde Verl und nun die Stadt Verl die Freiwillige Feuerwehr Verl mit den Löschzügen Verl und Kaunitz. (Schloß Holte ist seitdem mit Stukenbrock zu einer Gemeinde bzw. Stadt verbunden.)

Quellen: Stadtarchiv Verl, Protokoll-Buch
der Amtsversammlung 1921 - 1947;
Stadtarchiv Verl, E 71

Die Glocke am 26./27. Juli 1958