Vorbeugender Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz wird schon seit Tausenden von Jahren von den Menschen betrieben, um Menschen, Dörfer und Städte vor Brand und Rauch zu schützen.
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Die ersten einschneidenden Maßnahmen führte Kaiser Nero nach dem großen Brand von 64 nach Christus in Rom ein. Straßen wurden verbreitert, Häuser durften nur noch zweistöckig gebaut werden und der Bau von Häusern mit leicht brennbaren Materialien wurde verboten.
Darüber hinaus wurde durch Kaiser Nero die erste Feuerwehr aus Teilen der Armee aufgebaut. Im Mittelalter hatte jede Stadt eine eigene Strategie, Brände zu verhüten.
Zum Beispiel musste jeder Bürger einen mit Wasser gefüllten Eimer neben der Eingangstür bereitstehen haben. Nacht- und Turmwächter taten ihre Dienste. Es wurden Zeugstätten eingerichtet mit Löschgeräten und Leitern, Vorläufer der heutigen Feuerwehrgerätehäuser.
In der heutigen Zeit wird der gesamte vorbeugende Brandschutz durch Gesetze und Verordnungen geregelt. Hier spielen die Landesbauordnung und das Gesetz für Feuerschutz und Hilfeleistung die größte Rolle. In diesen Regelwerken wird der vorbeugende Brandschutz klar definiert: Er ist die Beteiligung der Feuerwehren an der Pflichtaufgabe, Gebäude und bauliche Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass die Eigenrettung sichergestellt ist, eine Brandausbreitung auf andere Nutzungseinheiten verhindert wird und Brandbekämpfung sowie Menschenrettung mit den Mitteln des abwehrenden Brandschutzes möglich ist.
Der vorbeugende Brandschutz bezieht sich auf den baulichen Brandschutz, das heißt Gebäude müssen so errichtet werden, dass kein Feuer entsteht. Falls doch ein Feuer ausbricht, darf durch Feuer und Rauch kein großer Schaden entstehen. Ebenso gehört der betriebliche Brandschutz dazu. Hier geht es um Fluchtwege, Verhalten im Brandfall und die Darstellung, wie der Entstehungsbrand gelöscht werden kann.
Des Weiteren wird bei besonderen Gebäuden und Objekten auf den anlagentechnischen Brandschutz wie z.B. Brandmeldeanlagen, Rauchwärmeabzugsanlagen und Löschanlagen Wert gelegt.
Die Amtsbezeichnung Brandschutztechniker darf nur der führen, der einen Lehrgang am Institut der Feuerwehr in Münster »Brandschutztechnik« mit Erfolg absolviert hat.
Durch die Brandschutztechniker der Feuerwehr Verl werden im Jahr ca. 24 Brandschauen durchgeführt. Diese Brandschauen werden vom Bauordnungsamt der Stadt Verl in Zusammenarbeit mit der Brandschutzdienststelle des Kreises Gütersloh vollzogen.
Etwa 20 Brandschauen im Jahr werden durch die Brandschutztechniker alleine absolviert, hierbei handelt es sich meist um kleinere Objekte und Betriebe. Bei den Brandschauen werden bauliche und organisatorische Mängel im Brandschutz aufgedeckt. Der Betreiber der Anlage oder des Betriebes muss diese Mängel sofort oder innerhalb einer Frist beseitigen.
Brandschutztechniker der Feuerwehr Verl
Erwin Kleinemeier (StBI)
Bernd Lütkebohle (HBM)